Tipps zum Jahreswechsel

Neben der Häufung von Wohnungsbränden in der Weihnachtszeit verursacht unter anderem durch Adventsgestecke kommt es auch in den Tagen um den Jahreswechsel immer wieder zu Notrufen aufgrund von Schadensereignissen, ausgelöst durch Feuerwerkskörper.

Unsere Erfahrung zeigt auch hier, das sich viele dieser Einsätze hätten vermeiden lassen können, wenn einige Verhaltensregeln beachtet worden wären:

Umgang mit Feuerwerkskörpern

Seien Sie vorsichtig beim Umgang mit Feuerwerk, sonst kann die Freude auf das neue Jahr sehr schnell vergehen.

  • Bei Feuerwerkskörpern jeder Gefahrenklasse sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller in jedem Fall zu beachten.
  • Jede Verwendung anderer, nicht ausdrücklich für Silvester/Neujahr bzw. für die ganzjährige Verwendung (Klasse I) zugelassener Feuerwerkskörper stellen eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und sind für diese Zwecke verboten (z. B. Signalmunition, Seenotrettungsraketen).
  • Nur Feuerwerksartikel mit dem Prüfzeichen BAM (Bundesanstalt für Materialprüfung) verwenden.
  • Starten Sie Raketen nicht aus der Hand, sondern aus auf den Boden gestellten, standsicheren Flaschen. Die Rakete muss nach dem Start ungehindert aufsteigen können. Niemals einen Blindgänger anzünden! Die Ausrichtung der Rakete muss so erfolgen, dass sie nicht unkontrolliert auf Gebäude niedergehen kann oder auf ihrer Flugbahn durch andere Hindernisse (z.B. Bäume) „gefangen“ werden kann.
  • Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Böller etc. nicht in der Hand, sondern auf den Boden gelegt anzünden, danach 3 bis 5 Meter entfernen. Knallkörper nicht unkontrolliert oder auf Personen werfen.
  • Feuerwerkskörper der Klasse II nur im Freien anzünden.
  • In der Silvesternacht alle Fenster- und Lüftungsklappen Ihrer Wohnung schließen. Nur bei Bedarf und unter Aufsicht, z. B. zu Lüftungszwecken, kurz öffnen. Dies gilt auch für Lager, Büro, Stall, Garage.
  • Vorräte von Feuerwerkskörpern sollten fest verschlossen und auf keinen Fall am Körper aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers sollten die Vorräte wieder abgedeckt werden.
  • Nicht im alkoholisierten Zustand mit Feuerwerkskörpern hantieren.
  • Feuerwerkskörper niemals manipulieren oder selbst herstellen.
  • Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern sollten kleine Kinder unter Aufsicht in geschlossenen Räumen zu Hause bleiben.
  • Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert von Balkonen oder aus Fenstern werfen.
  • Brennbare Gegenstände aus der unmittelbaren Nähe von Häusern / Wohnungen entfernen, z. B. Gartenmöbel.
  • Mülltonnen schließen.
  • Löschmittel bereitstellen, z. B. Eimer mit Wasser, Feuerlöscher.
  • Bei Brandverletzungen Wunde sofort mit Wasser kühlen, steril abdecken (Kfz-Verbandkasten).

(Quelle: Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e.V.)